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Augenflimmern, unscharfes Sehen? Besser zum Arzt!

Dass das Sehvermögen mit dem Alter nicht besser wird, ist nahezu eine Binsenweisheit. Auch wenn die Ursachen oft harmlos sind, sollte man zum Arzt gehen, wenn man plötzlich Augenflimmern feststellt, Lichtblitze sieht oder die Sehschärfe schlagartig nachlässt. Denn unter Umständen sollten die Augen behandelt werden. Was steckt dahinter?

Der Augapfel des Menschen ist mit einer gallertartigen Masse gefüllt, dem sogenannten Glaskörper. Im Alter schrumpft dieser Glaskörper und hebt sich dabei von der hintern Netzhaut ab, während er an der vorderen Netzhaut anhaften bleibt. Das ist keine Erkrankung, sondern ein normaler Alterungsprozess. Viele Menschen bemerken davon gar nichts oder kaum etwas. Die Glaskörperabhebung geschieht dabei nicht schlagartig, sondern schrittweise. Während dieser Prozess andauert, kann es zu Sehstörungen kommen: Die Betroffenen sehen netz- oder klumpenartige Strukturen, die sich mit dem Auge mitbewegen. Wenn der sich abhebende Glaskörper an der hinteren Netzhaut zieht, dann kann das den Eindruck von Lichtblitzen verursachen.

Augenflimmern? Lichtblitze? Ab zum Arzt!

Manchmal werden bei der Ablösung des Glaskörpers auch kleine Blutgefäße verletzt, was dann zu einer Trübung der Sicht führen kann. In den allermeisten Fällen sind diese Symptome harmlos und hören von alleine auf, ohne Folgen zu hinterlassen. Trotzdem sollte ein Arzt aufgesucht werden, wenn man diese Symptome bemerkt. Denn in seltenen Fällen kommt es im Verlauf der Glaskörperabhebung zu Komplikationen: es ist möglich, dass in der hinteren Netzhaut Risse oder Löcher entstehen. Wenn der Arzt diese rechtzeitig entdeckt, kann ein solcher Riss mit einer Laserbehandlung geschlossen werden. Bleibt der Riss unbehandelt, kann es zu einer sogenannten Netzhautablösung kommen: Von Netzhautablösung spricht man, wenn sich die vordere Netzhaut vom Glaskörper ablöst. Wird dagegen nichts unternommen, ist die Erblindung fast unausweichlich.

Eine andere mögliche Komplikation während der Glaskörperabhebung besteht darin, dass sich der Glaskörper nicht vollständig von der hinteren Netzhaut trennt. Meist ist davon die Makula betroffen, das ist der Teil der Netzhaut, der für das schärfste Sehen verantwortlich ist. Der nicht vollständig abgehobene Glaskörper kann an der Netzhaut ziehen. Diese sogenannte vitreomakuläre Traktion (VMT) führt zu verzerrtem Sehen und in der Folge kann auch ein Loch in der Makula entstehen. Stellt der Arzt VMT fest, wird er zunächst einmal den weiteren Verlauf genau beobachten: In rund 10 Prozent der Fälle hebt sich der Glaskörper von allein vollständig ab und bereits vorhandene Löcher in der Netzhaut schließen sich wieder. Geschieht dies nicht, war bislang ein chirurgischer Eingriff das einzige Mittel der Wahl.

Medikamente gegen VMT

Seit Mai ist in Deutschland nun mit Ocriplasmin auch ein erster Arzneistoff zur medikamentösen Behandlung von VMT zugelassen und erhältlich. In Studien wurde nachgewiesen, dass der Arzneistoff die Anhaftung zwischen Glaskörper und hinterer Netzhaut wirksam auflösen kann, so dass weniger häufig operiert werden muss. Wie die zulassende Behörde EMA (European Medicines Agency) mitteilt, wurden zwei Hauptstudien an 652 Erwachsenen mit VMT und verminderter Sehfähigkeit vorgelegt. Demnach erhielten die Patienten entweder 0,125 mg Ocriplasmin als einmalige Injektion ins Auge oder ein Placebo, also eine wirkstofflose Scheinbehandlung. Nach 28 Tagen hatte sich bei 25% bzw. 28 % der Patienten der Glaskörper von der hinteren Netzhaut abgehoben, bei der Placebo-Vergleichsgruppe waren es nur 13 Prozent, beziehungsweise 6 Prozent.

Ocriplasmin ist verschreibungspflichtig und muss vom Arzt ins Auge injiziert werden. Nach der Anwendung ist eine sorgfältige Überwachung erforderlich. Die bekannten Nebenwirkungen betreffen durchweg das Auge: Sehr häufig traten „fliegende Mücken“, also kleine, oft unregelmäßige dunkle Gebilde im Sehfeld auf, außerdem Augenschmerzen, Lichtblitze und Bindehautblutungen. Das Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen stuft die EMA als „gering“ ein. Über alle bekannten Nebenwirkungen sowie die Gegenanzeigen informiert wie immer der Beipackzettel.

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