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Medikamente am Steuer – darauf sollten Sie achten

„Haben Sie etwas getrunken?“ Bei dieser Frage denkt jeder, ganz gleich, ob Autofahrer und Polizist, an eine Alkoholkontrolle. Aber nicht nur, wer die erlaubte Promillegrenze hinter sich lässt, hat ein Problem am Steuer. Auch Hustensaft oder Appetitzügler können die Teilnahme am Straßenverkehr gefährden. Zahlreiche Medikamente machen müde und vermindern die Reaktionsgeschwindigkeit – übrigens nicht nur ein Problem beim Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahren, sondern auch beim Bedienen von Maschinen in Betrieben.

Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss, wie zum Beispiel Menschen, die unter Bluthochdruck leiden, weiß wahrscheinlich, dass seine Medikamente und das Autofahren nicht immer gut zusammenpassen. Aber nicht nur sie müssen aufpassen.

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt?

„Gefährlich sind nämlich keineswegs nur starke oder rezeptpflichtige Medikamente wie Beruhigungsmittel oder Blutdrucksenker“, bestätigt Professor Christian Franken, Chefapotheker bei DocMorris. Auch Erkältungsmittel oder Allergietabletten können es in sich haben.
Gefahr erkannt – Gefahr gebannt? Leider nicht, denn mit dem Nachweis wird es schwierig. Einfache Tests zum Reaktionsvermögen können, müssen aber keinen Hinweis auf Medikamenteneinnahme geben, die schließlich – anders als Drogen oder Alkohol – für Autofahrer auch nicht verboten ist. Einen Grenzwert gibt es nicht. Was also tun?

Grundsätzlich sollten die Patienten ihren Apotheker und Arzt fragen, ob das verschriebene oder verkaufte Medikament Einfluss auf ihre Fahrtüchtigkeit haben kann. Zu oft verzichten Patienten nämlich auf das genaue Studium des Beipackzettels, zumal bei rezeptfreien Medikamenten.

Warnhinweis auf Medikamentenpackung

Vorbeugend informiert die Versandapotheke DocMorris ihre Kunden auf ganz einfache Weise über die mögliche Beeinträchtigung. Wir kleben auf alle betreffenden Medikamentenpackungen gelbe Schilder mit der Warnung: „Dieses Arzneimittel kann die Verkehrstüchtigkeit beeinflussen.“ So erfährt jeder einzelne Kunde automatisch und ungefragt, ob seine Arzneimittel unerwünschte Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben können. Zur Nachahmung empfohlen.

Vielleicht hilft auch der Hinweis darauf, dass Unfälle, die unter Medikamenteneinfluss passieren, durchaus Konsequenzen haben können? Zum einen zahlen Versicherungen dann manchmal den Schaden nicht oder nicht komplett, zum anderen kann daraus der Straftatbestand einer Straßenverkehrsgefährdung abgeleitet werden und dies zum Verlust des Führerscheins führen. Unwissenheit schützt schließlich auch in diesem Fall vor Strafe nicht, denn informieren muss sich der Patient selbst.

Medikamente am Steuer: Fahr‘ sicher!

Rund ein Fünftel aller zugelassenen Arzneimittel können nach den Angaben ihrer Hersteller die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Dazu zählen folgende Medikamentengruppen:

  • Mittel gegen Heuschnupfen
  • Mittel gegen Muskelverspannungen
  • Augentropfen
  • Blutdrucksenker
  • Diabetes-Mittel
  • Mittel gegen Epilepsie
  • Mittel gegen Depressionen
  • Mittel gegen Psychosen
  • Narkosemittel
  • Beruhigungs- und Schlafmittel
  • Zentral wirkende Schmerzmittel
  • sowie Arzneimittel mit Alkoholanteil
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