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Wirkung – das steht in Ihrem Beipackzettel

Sie  kennen das bestimmt: Sie machen die Verpackung eines Medikaments auf und auf der Suche nach den Tabletten finden Sie ein klein gefaltetes Blättchen, dass sich am Ende als kleine Tapete mit enggedruckter Vorder- und Rückseite entpuppt. Vor lauter Angst vor Fachchinesisch und Abkürzungen legen Sie den Beipackzettel dann lieber bei Seite als ihn zu lesen. In einer kleiner Serie erklärt Ihnen DocMorris den Aufbau eines Beipackzettels und hält für Sie gängige Abkürzungen sowie übersetzte Fachbegriffe parat. Im ersten Teil der Serie ging es um die Namen und Zusammensetzung der Präparate und darum, welche Aufschlüsse dies gibt. Heute widmen wir uns insbesondere den Wirkungen und Wechselwirkungen eines Medikaments.

Anwendungsgebiete – auch Indikationen – genannt

Bei den hier angegebenen Krankheiten wirkt das Medikament. Möglich ist aber auch, dass Ihnen Ihr Arzt das Medikament verordnet, obwohl Ihre Beschwerden nicht in die hier aufgeführten Anwendungsgebiete fallen. Auf Anraten Ihres Arztes sollten sie das Medikament trotzdem einnehmen.

Gegenanzeigen auch Kontraindikationen genannt

Treffen die hier aufgeführten Krankheiten und/oder Umstände auf Sie zu? Dann sollten Sie das Medikament nicht einnehmen. Halten Sie vorher Rücksprache mit Ihrem Arzt und nehmen Sie das Arzneimittel unter diesen Umständen nur auf ausdrückliche ärztliche Anweisung ein.

Warnhinweise

Hierbei handelt es sich um besondere Vorsichtsmaßnahmen, die es zu beachten gilt. Dazu gehört z. B., wenn das Präparat Alkohol enthält und deshalb bei Kindern und Schwangeren nicht angewendet werden sollte. Ein ganz wichtiger Hinweis ist auch, wenn die aktive Teilnahme am Straßenverkehr oder beim Bedienen von Maschinen eine Gefährdung bedeutet, weil das Arzneimittel das Reaktionsvermögen beeinträchtigt.

Nebenwirkungen

Bekommen Sie Beschwerden während der Einnahme eines Arzneimittels sollten Sie diese mit ihrem Arzt besprechen. Es könnte sich dabei um eine Unverträglichkeit gegenüber dem Medikament handeln. Diese unerwünschten Wirkungen sind unter diesem Punkt, sortiert nach ihrer Wahrscheinlichkeit, aufgelistet. Lassen Sie sich nicht von der Vielzahl der Informationen abschrecken. Die Hersteller sind verpflichtet, jede bekannte Nebenwirkung im Beipackzettel zu erwähnen, auch wenn sie noch so selten auftritt. Zur Orientierung hier die Bedeutungen der Angaben:

  • Einzelfälle: Die Nebenwirkung tritt äußerst selten auf, so dass keine genauen Angaben gemacht werden können.
  • Sehr selten: Weniger als ein Fall von 10.000
  • Selten: Ein Fall auf 1.000 bis 10.000
  • Gelegentlich: ein bis zehn Fälle von 1.000
  • Häufig: ein bis zehn Fälle von 100
  • Sehr häufig: mehr als ein Fall von 10

Wechselwirkungen

Nehmen Sie noch andere Medikamente ein, dann ist dieser Abschnitt für Sie von besonderer Bedeutung. Bei fast jedem Wirkstoff gibt es andere Medikamente oder Substanzen in Lebens- und Genussmitteln mit denen sie reagieren. Die Wirkung eines oder beider Arzneimittel könnte verstärkt oder vermindert werden oder die Kombination verursacht unerwünschte Wirkungen. Sie sollten Ihren Arzt daher immer darüber informieren, wenn Sie noch andere Medikamente einnehmen, auch wenn es sich z. B. um Nahrungsergänzungsmittel handelt die Sie ohne ärztliche Verordnung einnehmen. Auch Lebensmittel können die Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen. Achten Sie auf die Hinweise im Beipackzettel, ob bestimmte Kombinationen grundsätzlich zu vermeiden sind oder ob ein zeitlicher Abstand bei der Einnahme einzuhalten ist.

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