Privatrezept: Weniger formal, als man denkt
Gerade, wenn man krank ist, hat man oft „keinen Kopf“ dafür auf welchem Formular denn nun die notwendigen Medikamente verschrieben worden sind. Auch interessiert man sich dann meist nicht für die vielen Informationen, die dort drauf stehen. Im zweiten Teil unserer kleinen Serie erklärt DocMorris Ihnen, nach dem Rezept für gesetzlich versicherte Patienten, nun das Privatrezept.
Anforderungen an Privatrezept sind nicht so hoch
Das Rezept für Privatversicherte gibt es eigentlich nicht. Denn die Anforderungen an ein solches Rezept sind – anders als bei dem für gesetzlich Krankenversicherte – bei weitem nicht so hoch. Deshalb können wir Ihnen hier auch kein Bild zeigen, denn „ein Muster-Rezept“ gibt es nicht.
Ein Rezept, das den Anforderungen entspricht, muss „nur“ folgende Angaben enthalten:
- Ausstellungsdatum
- Name und Geburtsdatum des Patienten
- Vor- und Nachname, Anschrift, Berufsbezeichnung und Telefonnummer des ausstellenden Arztes
- Unterschrift des Arztes
- Die Bezeichnung des Arzneimittels oder des Wirkstoffes, sowie seine Wirkstärke und Darreichungsform.
Dies kann theoretisch auch auf einem weißen Blatt Papier passieren. Zumeist aber nutzen Ärzte Rezeptblöcke im DIN-A6-Format, auf dem die Angaben zum Arzt zumindest schon aufgedruckt sind. Übrigens auch denkbar ist, dass ein Arzt für die Medikamenten-Verordnung das Rezept-Formular von gesetzlich Versicherten nutzt.
Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden
Ein „Privatrezept“ ist drei Monate gültig und kann in dieser Zeit bei DocMorris oder jeden anderen Apotheke eingelöst werden. Allerdings müssen die entstehenden Kosten zunächst in voller Höhe vom Patienten direkt bezahlt werden (Für Beamte macht DocMorris mit der „Zahlpause“ ein besonderes Angebot). Deswegen bekommt er dieses Rezept dann quittiert zusammen mit seinen Medikamenten wieder ausgehändigt. Damit kann der Patient dann die Kosten direkt mit seiner Krankenversicherung abrechnen, in welcher Höhe er dabei die Kosten erstattet bekommt, hängt von der Versicherung und dem abgeschlossenen Vertrag ab.