Generika – wenn Apotheker Medikamente austauschen
Fragen Sie sich auch, wieso Sie in der Apotheke oft ein wirkstoffgleiches Medikament eines anderen Hersteller als das verordnete erhalten? Das hat mit Generika und den Rabattverträgen zu tun.
Was sind Generika?
Eine Firma entwickelt einen neuen arzneilich wirksamen Stoff, einen Wirkstoff. Dieser Wirkstoff wird jahrelang getestet. Wenn Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität nachgewiesen sind, kann das Arzneimittel zugelassen werden. Der Hersteller führt sein Arzneimittel auf dem Markt mit einem Patentschutz ein. Das ist eine befristete Exklusivität der Nutzungsrechte, sodass nur das patenttragende Unternehmen Medikamente mit diesem Wirkstoff vertreiben darf. Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen andere Hersteller Präparate mit diesem Wirkstoff auf den Markt bringen. Diese werden als Generika bezeichnet.
Ein Generikum ist ein wirkstoffgleiches Präparat, das unter Umständen andere Hilfsstoffe enthält und mit einer abweichenden Herstellungstechnologie produziert wird.
Diese generischen Arzneimittel sind preisgünstiger, da für die herstellende Firma keine Forschungskosten anfallen.
Was sind Rabattverträge?
Ein Hersteller und eine Krankenkasse schließen einen Vertrag. Der Hersteller gewährt hierbei der Krankenkasse Rabatte auf den Preis eines Arzneimittels. Dafür verpflichtet sich die Krankenkasse, dass all Ihre Versicherten das Arzneimittel dieses Herstellers erhalten. Dadurch sollen die Arzneimittelkosten gesenkt werden. Bei dem verordneten Präparat und der preisgünstigeren Alternative sind sowohl der Wirkstoff als auch die Stärke identisch.
Sie vertragen das Austauschpräparat nicht?
Ihr Arzt hat die Möglichkeit, diesen Austausch zu unterbinden, indem er auf dem Rezept das Aut-Idem-Kreuz setzt.