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Masken und Infektionsschutz: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen verständigt (Quelle: Bundesregierung, hier online einzusehen, Stand 21.01.2021). Der aktuelle Bund-Länder-Beschluss beinhaltet neben der Verlängerung des Lockdowns auch eine Erweiterung der Maßnahmen, so beispielweise weitere Kontakt-Beschränkungen, Home-Office Regelungen oder die Pflicht zum Tragen von Masken (Quelle: Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021, hier online einzusehen, Stand 21.01.2021). Für viele Personen gehen daher mit dem Beschluss viele neue Fragen einher – insbesondere in Bezug auf das Tragen von medizinischen Masken und partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP2-Masken & FFP3-Masken):

  • Was ist der Unterschied zwischen Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Masken & und partikelfiltrierenden Halbmasken?
  • Worauf muss ich bei der Verwendung achten?
  • Darf ich FFP-Masken mehrmals verwenden?

Für diese und viele weitere Fragen gibt es bereits aussagekräftige Informationen, die von offiziellen Ämtern, Instituten oder Universitäten bereitgestellt und fortlaufend entsprechend neuester Erkenntnisse aktualisiert werden. Wir haben die wichtigsten Quellen für Sie zusammengefasst.

Hinweise zu den verschiedenen Masken-Typen und deren Schutzwirkungen

Grundsätzlich unterscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zwischen folgenden Masken-Typen:

  • Gesichtsvisier
  • Mund-Nasen-Bedeckung (Stoffmasken, die aus handelsüblichen Stoffen genäht werden)
  • Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet wird)
  • Partikelfiltrierende Halbmaske (FFP2-Maske, FFP3-Maske)

Mund-Nasen-Bedeckungen

Mund-Nasen-Bedeckungen können auch in Eigenregie hergestellt werden, und sind nicht nach entsprechenden gesetzlichen und normativen Anforderungen geprüft – auch nicht, wenn sie im Handel erworben werden. Für diese Masken gibt es also keine Vorgaben des Gesetzgebers zur Filterleistung. Mund-Nasen-Bedeckungen (Stoffmasken) bieten daher in der Regel weniger Schutz, als medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken.

Medizinische Gesichtsmasken

Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) hingegen sind Medizinprodukte, deren Herstellung und Vertrieb in Übereinstimmung mit dem Medizinprodukterecht erfolgen müssen. Nähere Informationen dazu finden Sie z.B. auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Diese Masken dienen vor allem dem Fremdschutz, denn sie schützen das Gegenüber vor abgegebenen infektiösen Tröpfchen des Mundschutzträgers. Auch der Mundschutzträger erfährt durch eine gut anliegende medizinische Gesichtsmaske eine leichte Schutzwirkung, da OP-Masken die Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direkten Auftreffen von ausgeatmeten Tröpfchen des Gegenüber schützen können.

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken)

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) schützen den Träger der Maske, als auch das Gegenüber vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Wie auch medizinische Gesichtsmasken müssen die FFP-Masken klare gesetzliche Anforderungen und technische Normen erfüllen. Dabei wird insbesondere die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 mit Aerosolen getestet. FFP2-Masken müssen mindestens 94 % und FFP3-Masken mindestens 99 % der Testaerosole filtern. Die Prüfnorm ist, gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen und der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle, auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt.

Hinweise zur Anwendung der verschiedenen Masken-Typen

Grundsätzlich sollten trotz aufsitzender Maske die empfohlenen Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden, wie bspw. regelmäßiges Desinfizieren der Hände sowie das Einhalten des Mindestabstandes.

Eine ausführliche Auflistung weiterer wirksamer Hygiene-Maßnahmen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung online auf der Webseite. 

Darüber hinaus sind für den Gebrauch und die Anwendung von medizinischen Masken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken weitere Hinweise zu beachten. Dazu gehört bspw. das Desinfizieren der Hände vor dem Anlegen der Maske, genauso wie nach dem Ablegen. Auch das Vermeiden, die Maske während des Tragens mit den Händen zu berühren, sowie das Auswechseln einer durchfeuchteten Maske sind wichtige Regeln für den einwandfreien Gebrauch.

Auf folgenden Webseiten finden Sie wichtige Informationen über den hygienischen Gebrauch von Masken:

Mehrfachverwendung von FFP2-Masken

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist darauf hin, dass FFP-Masken vom Hersteller als Einmalprodukte vorgesehen sind. Damit einher geht folgender Hinweis:

Bitte beachten Sie auch, dass FFP2-Masken nicht in der Mikrowelle, der Wasch- oder Spülmaschine oder mit UV-Licht aufbereitet werden sollen. Während UV-Licht i.d.R. nur an der Oberfläche wirkt, können die mechanische Belastung und die Belastung mit Reinigungsmitteln in der Wasch- oder Spülmaschine die Masken beschädigen und die Filterwirkung herabsetzen. In der Mikrowelle werden keine gleichmäßigen Temperaturen erreicht, sodass die Temperatur an einigen Stellen der Maske zu niedrig und damit unwirksam und an anderen Stellen zu hoch sein kann, was die Maske wiederum beschädigen kann. (Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, hier online einzusehen, Stand 21.01.2021)

Ausgehend von der Annahme, dass das Risiko einer Infektion bei der Wiederverwendung von FFP2-Masken im privaten Bereich deutlich geringer ist, als im medizinischen Arbeitsbereich, fördert das Bundesinstitut jedoch derzeit ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. In dem Forschungsprojekt werden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch erforscht. Erste Ergebnisse liegen bereits vor und können online über einen Informationsflyer eingesehen werden.

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