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Rezept ist nicht gleich Rezept!

Wer nicht geübt ist, ist schnell verunsichert, verliert den Überblick und versteht längst nicht alles: Ein Arztbesuch ist für viele Menschen keine Routine. Die Patienten werden mit Informationen versorgt und am Ende gehen sie mit kleinen Zetteln aus der Praxis. In einer Serie erklärt Ihnen DocMorris die verschiedenen Rezepte, die Sie bekommen, wenn Ihnen Medikamente verschrieben werden. Den Auftakt machen heute das rosa und das grüne Kassenrezept.

Das rosa Kassenrezept

Klein, aber oho und farblich sicherlich nicht den Geschmack eines Jeden treffend: Wer als Versicherter der Gesetzlichen Krankenkasse nach seinem Arztbesuch ein Medikament verschrieben bekommt, geht in der Regel mit einem rosafarbenen Rezept aus der Praxis.

Dabei ist genau geregelt, was auf der Verordnung stehen muss, auch die unterschiedlichen Vorlagen sind genormt. Im Sinne der Arzneiverordnung sind „Rezepte“ sogar Urkunden. Demnach sind eigenmächtige Änderungen auch Urkundenfälschungen, die geahndet werden können.

Zu beachten ist, dass ein Rezept ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig ist, von der Krankenkasse aber nur abgerechnet wird, wenn es in den ersten vier Wochen eingelöst wird.

Und das steht alles drauf:

1 Anschrift des Patienten und Geburtsdatum

2

Statusfelder
Gebührenfrei: keine Zuzahlung nötig
Gebührenpflichtig: Zuzahlung zu Arzneimitteln erforderlich
noctu: Wenn angekreuzt, übernimmt die Krankenkasse den Nachtdienstzuschlag der Apotheke; sonst muss der Patient während der Ladenschlusszeiten die Gebühr selbst tragen
Sonstige: Keine besondere Bedeutung
Unfall / Arbeitsunfall: ja / nein

3

Name der Krankenkasse

4

Nummer der Krankenkasse

5

Versicherten-Nummer

6

Status des Versicherten bei der Krankenkasse (Zahlencode für Rentner, Hausfrau, Kind, alter Mensch…)

7

Datum, bis wann die Versicherten-Karte gültig ist

8

Vertragsarzt-Nummer (Jeder Arzt bekommt eine eigene Registrier-Nummer)

9

Ausstelldatum des Rezeptes (Wichtig, da ab diesem Datum das Rezept innerhalb von 4 Wochen eingelöst werden muss)

10

Feld für Verordnungen (Arzneimittel, Hilfsmittel etc.), maximal 3 pro Rezept

11

Angaben des Arztes (Name, Anschrift, Telefon, Unterschrift)

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Aut-idem-Kästchen: Wenn angekreuzt, muss genau das abgegeben werden, was der Arzt verordnet hat.

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Besondere Verordnungen:
6: Alle zuzahlungsfrei (BVG = Bundesversorgungsgesetz
7: Hilfsmittel (z.B. Windeln für Inkontinenz, Kompressionsstrümpfe etc.)
8: Impfstoffe bei behördlich genehmigten Vorsorgeimpfungen
9: Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf)

14

Apotheken-Nummer (zur Identifizierung der abgebenden Apotheke)

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Felder zum Bedrucken: Pharmazentralnummern, Zuzahlung und Krankenkassenpreis, damit die Rezepte maschinell ausgewertet werden können

Das grüne Kassenrezept

Das „Grüne Rezept“ ist lediglich eine schriftliche Empfehlung eines Arztes, für ein Medikament. Der Arzt schreibt dem Patienten hier rezeptfreie Arzneimittel auf, die in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden. Er könnte dazu natürlich auch jeden beliebigen anderen Zettel verwenden.
Pflichtangaben gibt es daher für dieses Formular nicht und es ist zeitlich unbegrenzt gültig. Der Patient erhält in der Apotheke das Rezept quittiert wieder zurück.

Verordnet der Arzt auf einem „Grünen Rezept“ ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, so wird es wie ein Privatrezept behandelt. Die Bedingungen für Privatrezepte sind in diesem Fall zu erfüllen.

Darüber hinaus gibt es sogar noch weitere „Rezepte“: Etwa das Privatrezept, oder das für die tierärztlichen Verschreibungen. Es gibt Betäubungsmittelrezepte, oder etwa die Verordnung von Heilmitteln bei Maßnahmen zur ambulanten Rehabilitation oder für die häusliche Krankenpflege. Zudem gibt es noch die Verordnungen für Sehhilfen, für Logopädie, oder für physikalische oder podologische Therapien. Diese stellen wir Ihnen in den nächsten Teilen unserer Serie vor.

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